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История Германии

Kapitel 3: Spдtmittelalter

Interregnum

Als Interregnum wird ьblicherweise die Epoche zwischen dem Erlцschen des staufischen Herrscherhauses in Deutschland (1254) und der Wahl Rudolfs von Habsburgs im Jahre 1273 bezeichnet. Es gab eher zuviel Kцnige, die die Herrschaft im reiche beanspruchten. Nach dem Tode Konrads IV. (1254) und Wilhelms (1256) gingen aus einer zwiespдltigen Wahl im Jahre 1257 wieder zwei Kцnige hervor: Alfons X. Von Kastilien, ein Enkel Philipps von Schwaben, sowie Richard von Cornwall, ein Bruder des englischen Kцnigs Heinrich III. und Vetter Ottos IV.

Die Doppelwahl, die insofern verfassungsrechtlich bedeutsam war, zeigte bald die Folgen, die eigentlich schon vorauszusehen waren. Wдhrend Alfons von Kastilien ьberhaupt nie ins Reich kam, um seine Kцnigsherrschaft anzutreten, gelang es auch Richard nicht, wдhrend seiner kurzen Aufenhalte in Deutschland, allgemeine Anerkennung zu erlangen.

Fehlte es somit auch nicht an Kцnigen, so fehlte es doch an einer allseitlich anerkannten kцniglichen Autoritдt, die in der Lage gewesen wдre, Frieden und recht zu gewдhrleisten und hemmungslosen Interessenegoismus der Mдchtigen in Schranken zu halten. Wдhrend die Fьrsten dieser Entwicklung in ihrer Mehrzahl eher gleichgьltig gegenьberstanden, hatten die rheinischen Stдdte bereits im Jahre 1254 zur selbsthilfe gegriffen und zur Aufrechterhaltungdes Landfriedens einen grossen Stдdtebund (Rheinischer Bund) geschlossen, dem bereits nach zwei Jahren ьber 70 Stдdte angehцrten. Die Erfolge des Bundes, der energisch gegen die Friedensbrecher vorging, veranlassten (давать повод) sogar die rheinischen Erzbischцfe, den Pfalzgrafen sowie mehrere Bischцfe, Grafen und Herren zum Anschluss. Als im Jahre 1255 auch Kцnig Wilhelm den Bund reichsrechtlich anerkennte, schien sich hier fьr das Kцnigtum eine Mцglichkeit zu bieten, die selbstbewussten Stдdte im Sinne der Reichspolitik zur Friedenswahrung heranzuziehen.

Wie sehr der Bund sich als Wahrer des Reichsunteressen fьhlte, wird nach dem Tode Wilhelms (1256) besonders deutlich, als die Stдdtevertreter besclossen, wдhrend der Thronvakanz das Rechtsgut zu schьtzen und nur einem einhellig gewдhlten Kцnig die Tore zu цffnen. Dennoch konnte die Doppelwahl von 1257 nicht verhinert werden, was das auch das Ende des Bundes bedeutete, die die meisten Stдdte aus handelspolitischen Grьnden Richard von Cornwall anerkannten, ohne hierdurch die Lage im Reich дndern zu kцnnen.

Hausmachtkцnigtum

Das spдtmittelaterliche Kцnigtum wird mitunter auch als Hausmachtkцnigtum bezeichnet, womit regelmдssig die Vorstellung verbunden wird, dass der Kцnig seine Kцnigsherrschaft in erster Linie zur Fцrderung seines eigenen Hauses und erst sekundдr zum Wohle des Reiches eingesetzt habe. Da der deutsche Kцnig – im Gegensatz zu den westeuropдischen Monarchen – nicht durch Erbfolge, sondern durch die Wahl der Kьrstenfьrsten zur Herrschaft gelangte, war fьr ihn wenn er an die Nachfolge dachte, allenfalls sicher, dass seine Dynastie im Besitz der ererbten Stammlande bleiben wьrde.

Die Kцnige ohne grosse eigene Landesherrschaften mussten daher veruchen, sich anderweitig eine entsprechende Machtgrundlage aufzubauen. Hierzu bot sich vor allem dann eine Gelegenheit, wenn grosse Reichslehen (поместье) durch das Austreben einer Dynastie oder den Ungehцrsam der Inhaber an das Reich fielen. Zwar bestand rechtlich durchaus die Mцglichkeit, diese Lehen in unmittelbare Reichsverwaltung zu nehmen; in der Praxis haben es die Kцnige aber regelmдssig vorgezogen, die anfallenden Gьter an die eigenen Sцhne zu verleihen und sich auf diese Wiese eine Hausmacht zu schaffen. So erwarben z.B. die Habsburger unter Kцnig Rudolf die Herzogtьmer Цsterreich und Steiermark (1282), die Luxemburger unter Heinrich VII. Das Kцnigsweich Bцhmen (1310) und die Wittelsbacher unter Ludwig dem Bayern die Markgrafschaft Brandenburg (1323).

Rudolf von Habsburg

Als im Jahre 1272 Richard von Cornwall starb, hatte das Reich zwar nominell in Alfons von Kastilien noch einen Kцnig, der zunдchst auch keineswegs bereit war zu verzichten, der andererseites aber in den langen Jahren des Interregnums seit 1257 auch keinen einzigen Versuch gemacht hatte, seiner Herrschaftsanspruch auf deutschem Boden durchzusetzen. Der Papst, Gregor X., der sich zu dieser Zeit mit dem Gedanken eines allgemeines Kreuzzuges unter der Autoritдt eines einhellig anerkannten rцmisch-deutschen Kaisers trug, schдtzte die Situation durchaus realistisch ein, als er die Kurfьrsten zur Neuwahl drдngte, mit der Drohung, im Falle lдngerer Verzцgerung mit den Kardinдlen einen Kandidaten durch einseitige Verfьgung zu bestimmen.

Als am 1. Oktober 1273 die Kurfьhrsten in Frankfurt zur Wahlhandlung zusammentraten, fiel die Wahl auf den Grafen Rudolf von Habsburg, obwohl auch andere mдchtige Kandidaten – unter ihnen der Kцnig von Frankreich und Kцnig Ottokar von Bцhmen – ihr Interesse angemeldet hatten. Wenn auch die spдtere bцhmische Propoganda Rudolf als “armen Grafen“, dessen Wahl nur den Machtinteressen der Kurfьrsten gedient habe, verspottete (<насмехаться), so sah die Wirklichkeit doch etwas anders aus. Obwohl nicht dem Reichsfьrstenstande angehцrend, galt Rudolf, der ьber umfangreichen Besitz und ausgedehnte Herrschaftsrechte im Aargau, im Zьrichgau sowie am Oberrhein, im Elsass und Schwarzwald verfьgte, als der bedeutendste Teritorialherr im Sьdwesten des Reiches.

Wahrscheinlich schon vor seiner Wahl hatte sich der neue Kцnig den Kurfьrsten gegenьber durch Eid verpflichtet, die im Laufe des Interregtums entfremdeten Guttern und Herrschaftsrechte des Reiches diesem wieder zuzufьhren. Bereits auf seinen ersten Hoftagen nahm sich Rudolf dieser Aufgabe an, die die allerdings bald zu einer gefдhrlichen Konfrontation mit dem mдchtigen Bцhmenkцnig Ottokar II. fьhrte, da dieser sich nach dem Tode Kaiser Friedrichs II. ohne ausreichende Legitimation in den Besitz der Herzogtьmer Цsterreiche und Steiermark gesetzt hatte. Da Ottokar, auf seine Machtposition vertrauend, es zudem abgelehnt hatte, Rudolf als Kцnig zu huldigen (присягать на верность), konnte Rudolf im Wege eines fцrmlichen Rechtsverfahrens gegen seinen vorgehen, das mit dessen дchtung endete (1275). Nachdem Ottokar die Forderungen Rudolfs auf Herausgabe der umstrittenen Lдnder und die Lehnshuldigung fьr Bцhmen und Mдhren erfьhlt, dann sich aber erneut aufgelehnt hatte, mussten die Waffen endgьltig entscheiden. Dabei gelang es Kцnig Rudolf, seinen Gegner in der Schlacht auf dem Marchfeld bei Dьrnkrut (1278) vernichtend zu schlagen: Ottokar selbst kam auf der Flucht ums Leben.

Bei aller Popularitдt, die Rudolf auf bei den niederen Stдnden genoss, zeigte sich die Kehrseite dieses Herrschaftsstiles doch darin, dass weite Bevцlkerungskreise diesen nьchternen (рассудительный) Mann nicht mit dem glanzvollen Charisma des sraufischen Kaiserstums wie es Friedrich II. praktiziert hatte, identifizierten.

Wenn auch Rudolf weder die Kaiserkrцnung in Rom noch die unmittelbare Thronfolge eines seiner Sцhne erreicht hat, so hat er doch mit dem Erwerb Osterreichs und der Steiermarkfьr den Aufstieg des Hauses Habsburg gelegt, das Ende des 14. Jahrhunderts ьber den grцssten Landerkomplex im Reiche verfьgte. Da es den Habsburgern trotz dieser Erfolge nicht gelungen war, in den Kreis der Kurfьrsten aufzusteigen, versuchte Herzog Rudolf IV. (1358-1365), durch eine Privilegienfдlscherung seinem Haus besondere Vorrechte u.a. den Titel eines Erzherogs, zu verschaffen, was allerdings im 15. Jahrhundert vom Reich anerkannt wurde. Nachdem Ende des 14. Jahrhunderts Teilungen und die Auseinandersetzung mit den Eidgenossen zu einer gewissen Schwдchung gefьhrt hatten, gelang es Herzog Friedrich V. alle Lдnder wieder in seiner Hand zu vereinigen. Sein Sohn und Nachfolger Maximilian I. brachte ausserdem noch das burgundische Erbe in die habsburgische Lдndermasse ein.

Schweizer Eidgenossenschaft

Am 1. August 1291, kurz nach dem Tode Kцnigs Rudolf von Habsburg, schlossen im Westen des Habsburger Herrschafts die drei Talgemeinden Uri, Schwyz und Nidwalden einen ewigen Kandfriedensbund, dem sich wenig spдter auch Obwalden anschloss. Dieser Bund unterschied sich von anderen Landfriedenseinigungen vor allem durch die soziale Herkunft und Rechtsstellung seiner Mitglieder. Wдhrend sonst Fьrsten und Reichsstдdte derartige Bьndnisse schlossen, handelte es hier um Landgemeinden, die jeweils in einer gemeinsamer Wirtschafts- und Gerichtsorganisation zusammenschlossen waren. Die Abgeschlossenheit der Tдler und die Gemeinsamkeit der Lebensbedingungen verwischte (>сглаживать) die sonst ьblichen Standesunterschiede zwischen Freiheit und Unfreiheit, wobei die Fьhrungsrolle gemeinsam von einzelnen adligen Sippen und Reichen Bauerfamilien ьbernommen wurde. Aus der Rahmen des ьblichen fiel der Bund ferner durch den unterschiedlichen Rechtsstatus der drei Talgemeinden (ab 1309 “Waldstдtte“ genannt). Wдhrend Nidwalden der habsburgischen Landesherrschaft unterstand, galten Uri und Schwyz seit 1231 als reichsunmittelbar. Der Bund von 1291 richtete sich zunдchst nicht generell gegen Habsburg, sondern sollte wohl vorrangig (преимущественно) der Eindдmmung (улаживание) der zahlreichen Fehden (вражда) dienen.

Erst seit der Intensivierung der habsburgischen Landesherrschaft unter Albrecht I. und Leopold I. geriet der Bund in zunehmenden Gegensatz zu Habsburg, was im Jahre 1315 zum ersten militдrischen Konfrontation fьhrte. In der Schlacht am Morgarten gelang es den Eidgenossen, unter Ausnutzung des Gelдndevorteils das цsterreichische Ritterheer unter Fьhrung Herzog Leopolds vernichtend zu schlagen.

Entscheidend fьr die Weiterentwicklung des Bundes war in der Folgezeit, dass sich die Stдdte Luzern (1332), Zьrich (1351), Glarus (1352 sowie Bern (1353) dem Bunde anschlossen, der damit die sogenannten “Acht Orte” umfasste. Gegenьber erneuten habsburgischen Unterwerfungsversuchen konnten sich die Eidgenossen militдrisch in den Schlachten von Sempack (1386) und Nдfels (1388) behaupten; im 15. Jahrhundert gelang es ihnen sogar, in die Offensive zu gehen und 1415 den Aargau, 1460 den Thurgau zu erobern. Auch gegnьber den Expansionsbestrebungen des neuburgundischen Herzogtums unter Karl dem Kьhnen blieben die Schweizer Eidgenossen – jetzt im Bunde mit Habsburg – am Ende siegreich. Ebenso scheiterte der Versuch Kцnig Maximilian I., die Schweizer im sogenannten Schwabkrieg zur Anerkennung des Beschlьsse (решение) des Wormser Reichstags von 1495 zu zwingen. Mit dem Frieden von Basel (1499) schieden (<выходить) die Eidgenossen de facto bereits aus dem Verbund des Heiligen Rцmischen Reiches aus, was de jure allerdings erst im Westfдlischen Fridensvertrag von 1648 bestдtigt wurde.

Ludwig der Bayer

Im Jahre 1282 als Sohn des Herzogs Ludwig des Strengen von Bayern und der Mathilde von Habsburg geboren, trat Ludwig nach dem Tode des Vaters im Jahre 1301 zusammen mit seinem Bruder Rudolf die Herrschaft an. Im Streit um die Vormundschaft (покровительство) ьber die niederbayerischen Vettern kam es im Jahre 1313 zu einer militдrischen Kraftprobe mit dem Habsburger Friedrich dem Schцnen, Herzog vom Цsterreich, die Ludwig durch einen glдnzenden Sieg fьr sich entscheiden konnte.

Durch die gewonene Schlach empfahl Ludwig sich der luxemburgischen Partei im Reiche, die nach dem Tode Kaiser Heinrichs VII. Versuchte, das luxemburgische Hausinteresse zu wahren, als Thronkandidat. Allerdings kam es zu einem Doppelwahl, in der ein Teil der Kьrfsten Ludwig, ein anderer Teil aber Friedrich den Schцnen zum Kцnig wдhlte. Wenn auch Ludwig ьber die Mehrheit der Kurststimmen verfьgte, war dies damals noch ohne rechtliche Bedeutung; ьber die Ansprьche der Beiden Kandidaten mussten daher die Waffen entscheiden. Die Entscheidung fiel im Jahre 1322, als es Ludwig gelang, seinen Rivalen in der Schlacht bei Mьhldorf entscheidend zu schlagen und gefangzunehmen. Um die Habsburger auf seinr Seite zu ziehen, verstдndigte er sich mit Friedrich dem Schцnrn und gestand diesem sogar die Mitregierung als Kцnig zu, die allerdings kaum mehr praktische Auswirkungen haben sollte, da Friedrich bereits im Jahre 1330 starb.

Nach seinem Sieg bei Mьhldorf entschloss sich, durch die Entsendung einers Reichsvikars in Italien einzugreifen, wodurch er allerdings einen fьr ihn verhдngnissvollen (роковой) Konflikt mit dem damals in Avignon residierenden Papstum auslцste. Papst Johanes XXII. hatte bisher dem deutschen Thronstreit abwartend zugesehen, ohne einem der beiden Kandidaten die pдpstliche Anerkennung (Approbation) zu erteilen. Da nach seiner Auffassung das Reich vakant war, nahm er selbst fьr seine Person in Italien die Rechte als Reichsvikar, d.h. in Stellvertretung fьr den kьnfigen Kцnig, in Anspruch. Als Ludwig sich nun abschickte, die politischen Gegner der Kurie in Italien zu unterstьtzen, erцffnete der Papst ein fцrmliches Rechtsverfahren gegen ihn, mit der Beschuldigung, sich ohne pдpstische Zustimmung die Kцnigswьrde angemass zu haben und verhдngte im Jahre 1324 auch den Kirchenbann ьber seinen Gegner, von dem sich dieser nie lцden sollte. Ludwig wehrte sich mit Appelationen an ein allgemeines Konzil, wobei die Auseinandersetzung in der Folgezeit verschдrft wurde, dass radikale Gegner des Papstes, wie der Magister Marsilius von Padua, Zuflucht am Mьnchner Hof fanden. Ihrem Einfluss war es massgeblich zuzuschreiben, dass sich Ludwig in Jahre 1328 in zum Kaiser krцnen liess und auf das Vorbild Ottos des Grossen die Absetzung Johannes XXII. Verkьndigte. Der vom rцmischen Volk gewдhlte Gegenpapst Nikolaus V., von dem sich Ludwig nochmals zum Kaiser krцnen liess, sah sich allerdings bald nach dem Abzug Ludwigs aus Rom genцtigt, Papst Johannes XXII. seine Unterwerfung anzubieten.

Bereits im Jahre 1322 hatte Ludwig die Gelegenheit, die Markgrafschaft Brandenburg an seinem дltesten Sohn zu ьbertragen. Nachdem ihm im Jahre 1342 Niederbayern zugefallen war, erwarb er durch eine Ehe mit Margarete von Holland im Jahre 1345 Holland, Seeland, Friesland und Hennegau.

Als er im Jahre 1342, um den Besitz Tirols zu gelangen. Die Ehe der Tiroler Erbin Margarete Maultasch mit dem Luxemburger Johann Heinrich, dem Sohn Kцnig Johann Heinrich, dem Sohn Kцnig Johanns von Bцhmen, fьr ungьltig erklдrte und die Prinzessin mit seinem eigenen Sohn verheiratete, rьckten die Luxemburger, seine bisherigen Parteigдnger, von inm ab. Im Jahre 1346 hat Karl von Bцhmen als Kцnig einen eigenen Kandidaten gefunden. Es blieb Ludwig seinen Thronanspruch noch einmal mit Waffengewalt verteidigen zu mьssen; bevor es zur Entscheidung kam, ist er im Jahre 1347 auf der Jagd einem Herzschlag erlegen.

Karl IV. und das Haus Luxemburg

Als дltester Sohn Kцnig Johans von Bцhmen aus dem Hause Luxemburg im Jahre 1316 in Prag geboren, wurde Karl am Hofe des Franzцsischen Kцnigs Karl IV. erzogen und vom Vater bereits seit dem 15. Lebensjahr mit zahlreichen politischen Aufgaben betraut. Als der Dreissigjдhrige im Jahre 1346 zum Kцnig gewдhlt wurde, konnte er gegenьber seinem Gegner, Kaiser Ludwig dem Bayern, vor allem zwei Trьmpfe (козырь) ins Feld fьhren: die Unterstьtzung des Papstes Clemens VI., und der Mehrheit der Kurfьrsten. Dennoch war der Thronkampf damit noch keineswegs zugunsten Karls entscheiden, da Kaiser Ludwig nach wie ьber zahlreiche Anhдnger im reiche verfьgte und zudem seine militдrischen Fдhigkeiten in der Vergangenheit bereits deutlich unter Beweis gestellt hatte.

Die Entscheidung fiel durch den Tod Ludwigs (1347); obwohl die Sцhne des Kaisers den Widerstand fortsetzten und den thьringischen Grafen Gunther von Schwarzburg als Gegenkцnig gewinnen konnten, fiel es Karl nicht schwer, seine Gegner auszuspielen. Nachdem Karl im Jahre 1355 aus der Hand des pдpstlichen Kardinalen in Rom die Kaiserkrцne empfangen hatte, liess er ein Jahr spдter auf den Reichstagen von Nьrnberg und Metz ein umfassendes Reichsgesetz (Goldene Bulle) verkьnden, das die Kцnigswahl und die Rechtsstellung der Kurfьhrsten regelte, wobei sich die diplomatische Meisterschaft darin zeigte, dass – trotz der Zusagen, die er dem Papst gegenьber vor seiner Wahl abgegeben hatte – die pдpstischen Ansprьche mit Stillschweigen ьbergangen und damit de facto zurьckgewiesen wurden.

Wдhrend Karl die kaiserliche Herrschaft in Italien und Burgund nur nominell zur Geltung brachte, galt sein besonderes Augenmerk (внимание) der Fцrderung seiner luxemburgischen Hausmacht durch eine gezielte Erwerbs- und Wirtschaftspolitik wie auch durch sorgfдltige Verwaltungsmassnahmen. So gelang es ihm, ьber seine dritte Ehe (1353) das Herzogtum Schweidnirz-Jauer zu erwerben. Diese mit der Krone Bцhmen vereinigte Lдndermasse wurde durch eine systmatisch betriebene weisende Erwerbspolitik durch Kauf, Tausch und Pfandnahme auch kleinster Gьter und Einzelrechte ergдnzt.

Gekrцnt wurde die kaiderliche Hausmachtpolitik im Jahre 1373 durch den Erwerb der Markgrafschaft Brandenburg; zuvor hatte Karl bereits durch die Verheiratung seines Sohnes Sigmund mit der ungarischen Kцnigstochter die Grundlage fьr den spдteren Anfall des Kцnigreiches Ungarn (1387) geschaffen. Nachdem Karl im Jahre 1376 noch die Wahl seines Sohnes Wenzel zum rцmisch-deutschen Kцnig durchgesetzt hatte, schien die Zukunft des Hauses Luxemburg gesichert, als der Kaiser im Jahre 1378 starb.

Kurfьrsten

Wдhrend im Hochmittelalter noch Fьrsten, Adel und Volk gemeinsam den Kцnig wдhlten, wurde der Wдhlerkreis mit der Ausbildung des Reichsfьrstenstandes in der zweiten Hдlfte des 12. Jahrhinderts auf die Reichsfьrsten eingegrenzt. Im Zuge der Doppelwahl vom Jahre 1198 erhoben dann erstmals einige Fьrsten den Anspruch, dass ihnen vor anderen die Wahl des Kцnigs zukomme und dass daher ihre Mitwirkung fьr die Gьltigkeit der Wahl erforderlich sei. Der Kцnig von Bцhmen – obwohl auch Inhaber eines Erzamtes (Schenkenamt) – sollte aus der Kreis der bevorzьgten Wдhler ausgeschlossen sein, da er kein Deutscher sei.

In der Folgezeit – erstmals in der Doppelwahl von 1257 – konnten die Fьrsten (rheinische Erzbischцfe aus Mainz, Kцln und Trier ssowie Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg) ihre Vorrangstellung zu einem Alleinwahlrecht ausbauen, wodurch die ьbrigen Fьrsten von der Wahl ausgeschlossen wurden.

Die Goldene Bulle vom Jahre 1356 regelte dann endgьltig die Berechtigung zur Kцnigswahl und legte im einzelnen die Rechtsstellung der Kurfьrsten sowie das Verfahren bei der Kцnigswahl fest. Erst im Jahre 1489 schlossen sich die Kurfьrsten zu einen eigenen Kurie – unter Ausschluss der anderen Fьrsten – zusammen. Im Jahre 1623 fiel die pfдlzische Kurstimme an Bayern. Bis zum Ende des Alten Reiches kamen noch folgende Kurstimmen hinzu: Braunschweig-Lьneburg (Kurhannover), Regensburg, Toskana, Salzburg (1805 an Wьrzburg ьbertragen), Wьrtenberg, Baden und Hessen-Kassel.

Goldene Bulle

Die Goldene Bulle bekannt nach dem auch sonst in der kцniglichen Kanzlei verwendeten goldenen Siegel, gilt als bedeutendste Reichsgesetz des Heiligen Rцmischen Reiches. Es besteht insgesamt aus 31 Kapiteln, von denen die ersten 21 auf dem Nьrberger Reichstag am 10. Januar 1356, die restlichen am 25. Dezember 1356 in Metz verkьndet wurden. Das Gesetz regelte erstmals und endgьltig die Modalitдten der Kцnigswahl und die Rechtsstellung der Kurfьrsten, wobei die Festlegung des Mehrheitsprinzips kьnftige Doppelwahlen verhindern sollte. Den Kurfьrsten wurden zudem besondere Vorrechte (unbeschrдnkte Gerichtsbarkeit, Mьnz- und Zollregal) zuerkannt. Im Sinne der Kurfьrsten und anderen Landesherren war auch, dass alle Einungen und Bьndnisse innerhalb und zwischen Stдdte untersagt wurden. Weitere Bestimmungen befassen sich mit der Thronvakanz, dem Fehdewesen, der Ausьbung der Erzдmter sowie dem Hofzeremoniell bei Wahl, Krцnung und auf Hoftagen. Die Ansprьche des Papstums auf Zustimmung zur Kцnigswahl (Approbation) und ausьbung der kaiserichen Rechte wдhrend der Thronvakanz wurden mit Stillschweigen ьbergangen.

Reichstage

Schon seit den дltesten Zeiten hielt der Kцnig mit den Grossen des Reiches Versammlungen (Hoftage) am Kцnighofe ab, in denen er sich Rat und Zustimmung in wichtigen reichsangelegenheiten holte. Da es dem Kцnig grundsдtzlich freistand, wen er zu diesen Versammlungen einladen wollte, war der Teilnehmerkreis zunдchst weitgehend offen.

Erst deit dem 15. Jahrhundert wurde die Reichsstandschaft gefordert. Die Versammlungen, die jetzt erstmalig als “Reichstage“ bezeichnet werden, erscheinen von nun an immer deutlicher als verfassungsrechtliche Reprдsentation der Reichsstдnde, da hier gemeinsam mit dem Kцnig ьber wichtige Reichsangelegenheiten entschieden. Seit 1489 traten die Stдnde dabei in drei getrennten Kolegien (Kurien) auf. Dabei handelte es sich um den Kurfьrstenrat, den Fьrstenrat – umfassend Fьrsten, Prдlaten (прелат), Grafen und Herren – sowie das Kollegium der Frei- und Reichsstдdte. Seit 1497 wurde es ьblich, die auf einem Reichstag gefassten Beschlьsse in einem fцrmlichen Erlass (указ) zusammenfassen und am Ende des Reichtages zu verkьndigen.

Landesherrschaft und Lдndstдnde

Das Bestreben der geistlichen und weltlichen Grossen, innerhalb der von ihnen besessenen Herrschaftsgebiete ihre Herrschaftsgewalt zu intensivieren und konkurrierende Herrschaftsrechte anderer auszuschalten, fьhrte im Laufe des Hochmittelalters zur Ausbildung der Landherrschaft. Zum Wesen der Landherrschaft gehцrte, dass sie sich nicht mehr nur mit Herrschaft ьber Personen begnьgte, sondern dass sie darьber hinaus auf die Beherrschung eines bestimmten geogragischen Raumes abzielte. Da mittelalterliche “Staatlichkeit“ sich nicht in einer einheitlichen Staatsgewalt, sondern in einer Vielzahl von einzelnen Herrschaftsrechte дusserte, musste es das Bestreben des Landesherrn sein, mцglichst viele Herrschaftsrechte zu konzentrieren und andere Herrschaftsberechtigte der eigenen Herrschaft zu unterverwen.

Zu der wichtigsten diser Rechte gehцrten die Grafenrechte mit dem Recht zur Ausьbung der Hochgerichtbarkeit sowie polizeilicher und militдrischer Befьgnisse. Daneben spielten meist aber auch noch andere Herrschaftsrechte, wie z.B. die Rechte als Grundherr ьber abhдngige Bauern, Schutz- und Herrschaftsrechte ьber Kirchengut, das Befestigungsrecht, eine bedeutsame Rolle.

Wenn auch das Kцnigtum in den Fьrstengesitzen von 1220 und 1231 die enstehende Landesherrschaft der Fьrsten legalisiert, so wurde die Landesherrschaft dennoch keineswegs ausschliesslich auf Kosten der Reichsgewalt erreicht. Die Landesherren konnten sich auf eigene, nicht vom Kцnig abhдgige Herrschaftsgewalt stьtzen; dazu kam oft eine systematisch betriebene Erwerbspolitik durch Heirat, Kauf, Tausch, Pfandnahme oder auch im Wege der Gewalt.

Wenn auch die Herrschaftsgewalt der meisten Landesherren bereits im Spдtmittelalter ein hohes Mass an Eigenstдndigkeit erreicht hatte, so galt sie verfsassungsrechtlich doch als ein vom Kцnig dem Landesherrn nach Lehnsrecht verliehenes Recht zur Herrschaft, dass bei schwerer Pflichtverletzung auch entzogen werden konnte.

Reichsstдdte

Unter den Reichsstдdten versteht man die Stдdte, die unmittelbar der Herrschaft des Kцnigs unterstanden – im Gegensatz zu den Landstдdten, die einer Landseherrschaft unterworfen waren. Die meisten Reichststдdte sund aus ehemaligen kцniglichen Stдdten, errichtet auf Reichsgut oder dem Hausgut der einzelnen Herrscher (z.B. Aachen, Frankfurt, Nьrnberg, Kaiserslautern u.a.) sowie auf Kirchengut (z.B. Weisenburg, Lindau, Zьrich), hervorgegangen. Daneben gab es aber auch sogenannte “Freistдdte“, bei denen es sich um Bischofstдdte handelte (z.B. Kцln, Worms, Regensburg). Da sie den Kцnig nicht als Stadtherrn, sondern ledeglich als Reichsoberhaupt anerkannten, beanspruchten diese Stдdte, dem Reich gegenьber von Lasten und Abgaben frei zu sein, wдhrend die ьbrigen Reichsstдdte vor allem Stadtsteuern an den Kцnig als regelmдssige Abgaben entrichteten.

Stдdtebьnde

Im Interesse der fьrstlichen Landesherren hatte die Goldene Bulle (1356) das Verbot der Stдdtebьnde erneuert; dennoch schlossen sich im Laufe des Spдtmittelalters immer wieder Stдdte zu gegenseitigen Bьndnissen zusammen. Wдhrend der Rheinische Bund (1254-1257) noch dem Zusammenbruch der Stauferherrschaft gedient hatte und von Kцnig Wilhelm ausdrьcklich anerkannt worden war, suchten die Reichsstдdte des Stдtmittelalters durch den Zusammenschluss in regionalen Stдdtebьnden ihre Unabhдngigkeit und ihre machtpolitischen Interessen gegenьber den umliegenden Territorialgewalten, wie auch gegenьber dem Kцnigtum, zu behaupten. Die bedeutendste dieser Vereinigungen, der Swдbische Stдdtebund, wurde im Jahre 1376 als Reaktion auf Abgabenspolitik, die Kaiser Karl IV. gegenьber den Reichsstдdten betrieb, gegrьndet.

Bereits im Jahre 1388 kam es jedoch wieder zur militдrischen Konfrontation, in deren Verlauf die verbьndeten Fьrsten und Herren den Stдdteaufgeboten bei Dцffingen und Pfedderscheim vernichtende Niederlagen beibrachten, worauf Kцnig Wenzel das Verbot der Stдdtebьndnisse erneut bekrдftigte. Dennoch schlossen sich auch im 15. Jahrhundert noch schwдbische Stдdte zu einem Bьndniss zusammen, das spдter im Schwabischen Bund (1488) aufging.

Hanse

Um keinen Stдdtebund im eigentlichen Sinne handelte es sich bei der Hanse. Wдhrend bei den Stдdtebьnden die Initiative zum Zusammenschluss von einer oder mehreren Stдdten ausging, entstand die Hanse als eine genossenschaftliche Vereinigung von west- und niederdeutschen Fernkaufleuten, die von der Mitte des 12. bis zum 14. Jahrhundert den Nord- und Ostseebereich zu einem von ihnen beherrschten Handelsgrossraum auszubauten.

Die im Zuge des aufblьhendes Stдdtewesens und der fortschreitenden Ostsiedlung in rascher Folge entstehenden Stдdte (Lьbeck, Riga, Rostock) bildeten im Verein mit den дlteren Nordseestдdten.Als Ende des 13. Jahrhunderts die Stadt Lьbeck die gottlдndische Genossenschaft aus der bisherigen Fьrungrolle verdrдngte und nunmehr selbst als Haupt der Hanse auftrat, war dies gleichbedeutend mit dem Beginn eines langgestreckten Wandlungsprozesses, in dessen Verlauf die einzelnen Stдdte immer mehr in die Rolle der Kaufleute eintraten, so dass am Ende aus der Kaufmannshanse eine Vereinigung von Hansestдdte geworden war. Dass doe hanse mit zunehmender wirtschaftlicher Bedeutung auch ein erhebliches politisch-militarisches Machtpotential in sich vereinigte, wurde besonders deutlich, als die hansischen Seestдdte mit anderen Bьndnispartnern (Kцlner Konfцderation, 1367) in eine militдrische Konfrontation verwickelt wurden.

Der beginnende Niedergang der Hanse wurde bereits im 15. Jahrhundert durch das verstдrkte Eindringen der Englander und vor allem der Hollдnder in den Ostseeraum eingeleitet; eine zunehmende Tendenz zu national-protektionistischer Handelspolitik beschleunigte diesen Prozess, was im Jahre 1603 zur Schliessung der Handelsniederlassung in London fьhrte. Dies bedeutete faktisch das Ende der Hanse als Wirtschaftsmacht, wenn sie auch nominell noch bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts fortbestanden hat.

Die Grosse Pest (чума)

Die Grosse Pest, spдter “Schwarzer Tod“ genannt, ist als die grцsste Katastrophe anzusehen, die die Menschheit in Europa betroffen hat; wдhrend z.B. im Zweiten Weltkrieg 5% der europдischen Bevцlkerung ihr Leben liessen, fielen der Pest mindestens 25%, vieleicht sogar ein Drittel der damaligen Bevцlkerung zum Opfer.

Medizinisch gesehen handelt es sich um eine Krankheit bei Nagetieren (Ratten), die von einem Bakterium ausgelцst wird und ьber Flцhe auch auf Menschen ьbertragen werden kann. Das Pestbakterium erst im Jahre 1894 entdeckt wurde, stand die mittelalteriche Medizin dieser Herausforderung noch mehr oder weniger hilflos gegenьber.

Die Bevцlkerungsverluste fьhrten ausserdem in grossem Umfange zur Aufgabe bisher landwirtschaftlich genutzten Landes (Wьstungen) sowie zu einer verstдrkt einsetzenden Abwanderungsbewegung in die Stдdte (Landflucht).

Bettelorden

Im 13. Jahrhundert entstanden, verkцrperten die Bettlorden – zu denen vor allem die Orden der Dominikaner, Franziskaner, Augustiner und Karmeliten zu rechnen sind – eine vцllig neue Form des Ordenslebens. Unter Berufung auf das Evangelium forderten ihre Mitglieder nicht nur die vollkommene individuelle Armut, sondern lehnten auch fьr den Orden insgesamt weltlichen Besitz ab. Die Bettelorde drдngten vor allem in die Stдdte, um hier aktiv Seesorge, mission und Ketzerbekдmpfung zu betreiben.

Ketzer

Die Kirche im Mittelalter bezeichnete alle diejenigen ihrer Mitglieder, die von den eigene Lehre aufstellen, als Ketzer (Hдretiker). Auf die Gefдrdung durch Ketzerei regierte Kirche bereit seit den дltesten Zeiten mit den hцchsten Kirchenstrafen (Exkommunikation). Seit den Ketzergesetzen (1220-1239) Kaiser Friedrichs II. wurde die Ketzerei auch als weltliches Verbrechen mit Feuertod betroht.

Bereits im 13. Jahrhundert hatte die Kirche im Kampf gegen Ketzer zu fцrmlichen Kreuzzьgen aufgerufen. Auf Reichsboden waren es im Spдtmittelalter vor allem die bцhmischen Hussiten, die elementare Lehrsдtze der Kirche in Frage stellen, die sich aber militдrisch gegenьber Kirche behaupten konnten.

Bauern

Die grosse Masse der spдtmittelalterlichen Bevцlkerung bestand aus Bauern. Wдhrend der Begriff “Bauer“ ursprьnglich nicht unbedingt etwas ьber die Standesqualitдt aussagte, fьhrte die Ausbilding des ritterlichen Berufskдmpfertums dazu, dass der Bauer in der Regel nicht mehr zum Kriegsdienst herangezogen wurde, sondern sich ausschlisslich der landwirtschaftlichen Tдtigkeit widmen konnte.

Da der Ritterdienst in der damaligen Zeitanschauung ein wesentlich hцheres Sozialprestige als die bдuerliche Arbeit genoss, hatte die neue Entwicklung gerade fьr die bisher freien Bauern fatale Folgen: die Unterscheide zwischen frei und unfrei verwischten. So untersagte der Reichslandfriede vom jahre 1152 den bauern das Tragen von Waffen, unterstellte sie dafьr allerdings einem besonderen Friedensschutz.

Zunftwesen (цех) und Zunftkдmpfe

Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts waren die Handwerker in den Stдdten regelmдssig in Zьnften organisiert. Bei der Zunft handelte es sich um eine Gemeinschaft von Meistern und Lehrlingen eines oder auch mehrerer Gewerbe, die wirtschaftliche Zielsetzungen mit sozialen und kultischreligiцsen Funktionen in sich vereinigte. Die Zunft regelte nicht nur den Zugang zum Handwerk und Ausbildung vom Lehrling bis zum Meister, sondern sie reglementierte auch die Produktion und Absatz. Die Leitung der Zunft lag in den Hдnden der Zunftmeister; in den Zunftversammlungen beschlossen die Mittglieder ьber Zunftangelegenheiten.

Das Bestreben der Zьnfte, ihren Mitgliedern das цrtliche Gewerbemonopol zu sichern, stand im Widerspruch zur freien Verkehrswirtschaft des Fernhandels und fьhrte bereits im Laufe des Spдtmittelalters zu Spannungen mit der Stadtobrigkeit.

Juden

Eine besondere Gruppe innerhalb der stдdtischen Bevцlkerung bildeten die Juden. Als Nichtchristen waren sie an sich rechtlos; doch bereits seit der Karolingerzeit standen sie unter dem besonderen Schutz des Kцnigs, der es ihnen erlaubte – gegen die Zahlung bestimmter Abgaben -, nach ihrer Glaubensьberzeugung und nach ihrem eigenen Recht zu leben. Seit dem 13. Jahrhundert gestattete das Kцnigtum den fьrstlichen Landesherren durch Einzelprivilegien wie auch im Wege der Gesetzgebung, den Judenschutz in ihren Territoien auszuьben.

Die Kirche trat bereits im Hochmittelalter fьr eine strenge Isolierung der Juden von der christlichen Bevцlkerung ein. So wurden ihnen in den Stдdten bestimmte Wohnviertel (Ghettos) zugewiesen; seit einem Beschluss des Laterankonzils vom Jahre 1215 waren sie gehalten, eine besondere Kleidung als Kennzeichen zu tragen (spitzer Hut und gelber Fleck (пятно)). Christen war es untersagt, mit Juden in Tischgemeinschaft zu leben oder als Dienstboten fьr sie arbeiten.

Reichsreform

Im 15. Jahrhundert mehrten sich die Klagen der Zeitgenossen ьber zahlreiche Missstдnde im Reich (allgemeine Rechtsunsicherheit, Schutzlosigkeit des Reiches vor дusserer Bedrohung). Obwohl die Problematik auf zahlreichen Reichstagen des 15. Jahrhunderts in der Form von Vorschlдgen und Gegenvorschlдgen erцrtert wurde, waren die Interessengegensдtze zu gross, um zu einer gemeinsamen Lцsung zu kommen.

Der Durchbruch erfolgte erst in der Regierungzeit Kцnig Maximilians I., der sich, um Unterstьtzung in seinen Kriegen gegen Frankreich zu erhalten, dazu verstand, den Fцrderungen der Reichsstдnde teilweise entgegenzukommen. Zur Stдrkung der Reichsfinanzen wurde eine allgemeine Reichssteuer (Gemeiner Pfennig) eingefьhrt. So beschloss der Wormser Reichstag vom Jahre 1495, das Fehderecht zugunsten eines “Ewigen Landfriefens“ aufzuheben und das Gerichtswesen durch die Errichtung eines vom Kцnig unabhдngigen Reichskammergerichts neu zu ordnen.

Auf dem Augsburg Reichstag vom Jahre 1500 sah Kцnig Maximilian sich ausserdem genцtig, der Errichtung des Reichsregements, einer Art stдnischer Reichsregierung, an deren zustimmung die Regierungsmassnahmen des Kцnigs gebunden sein sollten, zuzustimmen.

Die ьbrigen Ergebnisse der Reichsreform, d.h. Ewiger Landfriede, Reichskammergericht und Reichsexekutionsordnung, wurden auf dem Augsburger Reichstag vom Jahre 1555 bestдtigt, wodurch die Reichsreform zu einem gewissen Abschluss gebracht wurde.


Daten


Ereignise

1247-1256Wilhelm von Holland
1254Grьndung des Rheinischen Bundes/Tod Konrads IV.
1257Doppelwahl: Richard von Cornwall – Alfons X. Von Kastilien
1268Hinrichtung Konradins/Ende der Staufer
1273-1291Rudolf I. von Habsburg
1291Bund von Uri, Schwyz und Nidwalden
1292-1298Adolf von Nassau
1298-1308Albrecht I. von Habsburg
1303Gefangennahme des Papstes
1308-1313Heinrich VII. Von Luxemburg (1312 Kaiser)
1314Doppelwahl: Friedrich der Schцne – Ludwig IV. der Bayer
1315Schlacht am Morgarten
1322Sieg Ludwigs des Bayern bei Mьhldorf
1328Kaiserkrцnung Ludwigs des Bayern
1339-1454Hundertjдriger Krieg in Frankreich
1346-1378Karl IV. (1355 Kaiser)
1347-1351Pest in Europa
1356Goldene Bulle
1378-1400Wenzel
1410-1437Sigmund (1433) Kaiser
1419-1436Hussitenkriege
1438-1439Albrecht II. von Habsburg
1440-1493Friedrich III. (1452 Kaiser)
1453Konstantinopel von den Tьrken erobert
1455-1487Rosenkriege in England
1477Schlacht bei Nancy (Tod Karls des Kьhnen von Burgund)
1488Grьndung des Schwдbischen Bundes
1492Kolumbus entdeckt Amerika
1493-1519Maximilian I.
1495Reichstag zu Worms (Reichsreform)
1499Schweizerkrieg (Schwabenkrieg)
1500Reicstag zu Augsburg (Reichsregiment)

Kapitel 2: Von der Entstehung des Deutschen Reiches bis zum Ende der Stauferzeit 1254

//Штауфены=династия германских королей и императоров Рим Империи в 1138-1254

Die Entstehung des Deutschen Reiches

Seit dem frьhen 10. Jahrhundert kann man von einem Deutschen Reich sprechen. Seine Entstehung hatte sich bis dahin ьber einen lдngeren Zeitraum vollzogen. Das Kцnigsreich, das man seit dem 11. Jahrhundert “Reich der deutschen“ zu nennen begann, hiess damals noch “Ostfrankreich“. Es hiess nicht deshalb so, weil es nur von Franken bewohn gewesen wдre, sondern weil es aus dem Frankreich hervorgegangen war. Ludwig der Deutschen herrschte als Kцnig ьber die Bayern, Schwaben, Rhein- und Mainfranken, Thьringer und Sachsen. Schon den Zeitgenossen war bewusst, dass die Bewohner von Ludwigs Ostfrankreichs sich von denen im Reich seines Bruders Karls des Kahlens (Kцnig der Westfranken) durch ihre Sprache unterschieden. Der grцsste Teil des Gebietes, das sie bewohnten, hatte nicht zum Rцmischen reich gehцrt, und das Lateinische war dort nicht wie im Westen Grundlage der Landessprache geworden.

Das Reich Kars des Deutschen wurde entsprechend frдnkischen Teilungsbrauch unter seine Sцhne in drei Kцnigsreiche aufgeteilt, so wie es dann spдter, als es keine anderen erbberechtigten Nachkommen gab, in Kцnig Ludwig dem Kind wieder einen einzigen Kцnig hatte. Im Jahre 911 starb nun auch er, ohne Sцhne zu hinterlassen. Nur im Westfrankreich gab es noch einen Kцnig aus dem Geschlecht Karls des Grossen. Die ostfrдnkische Stдmme entschieden sich gegen den westfrдnkischen Karolinger und damit fьr die Eigenstдndigkeit ihres reiches gegenьber dem Westen: Sie wдhlten Konrad, den Herzog der Franken, zum Kцnig. Kцnig Heinrich I. (919-936), der Nachfolger Kцnig Konrads, hatte bei seinem Tode mehrere regierungsfдhige Sцhne. Aber nur дlteste Sohn, - Otto, wurde Kцnig. Der frдnkische Brauch, das Reich unter die Kцnigssцhne aufzuteilen, wurde also nicht mehr befolgt. Mit Regierungsantritt Ottos I. war erwiesen, dass die Gebiete, die zusammenfassend Ostfrankenreich genannt hatte, im Innern und nach aussen eine Einheit darstellen.

Stammesherzogtьmer

Bei dem Festmahl, das die feierliche Kцnigskrцnung Ottos I. 936 in Aachen beschloss, waren fьr alle sichtbar vier Mдnner aus der Menge der anwesenden geistlichen und weltlichen Grossen herausgehoben: die Herzцge der Lothringer, der Franken, der Schwaben (Alemannen) und der Bayern. Sie waren die symbolische Ehrendienste beim Krцnungsmahl als Kдmmerer (казначей), Truchsess (Vorstand der Kaiser. Hofhaltung), Mundschenk (?) und Marschall; dadurch wurde gezeigt, dass die vier Herzцge die nдchsten beim Kцnig waren.

Schon bei den beiden vorangegangenen Kцnigswдhlen waren die Herzцge als Handelnde in Erscheinung getreten: Konrad I. war im Jahre 911 von Franken, Sachsen, Alemannen und Bayern gewдhlt worden.

Das дltere Stammesherzogtum (ducatus) war der Amtsbereich eines vom Kцnig eingesetzten “dux“ (Heerfьhrer). In den ostrheinischen Gebieten bildeten die von Franken unterworfenen Vцlkerschaften (Bayern, Alemannen und Thьringer) die Grьndlage fьr die Abgrenzung eines Dukats. Es war Erfolg der Zentralgewalt, die Herzцge als Zwischeninstanzen im 8. Jahrhundert wieder beseitigen zu kцnnen.

Ottonen

Das frьhere Mittelalter kannte keine Familiennamen. Um die familienmдssige Zusammengehцrigkeit von Personen erkennbar zu machen, hat die neuzeitliche Geschichtsschreibung aus familientypischen “Leitnamen“ Geschlechternamen konstruiert. Der Sachsenkцnig Heinrich, der im Jahre 919 ostfrдnkisch-deutscher Kцnig wurde, war der erste “Ottonen“ auf dem Kцnigsthron. Der Geschlechtername ist von Heinrichs Sohn und Nachfolger Otto I. (936-973) und von dessen gleichnamigem Sohn Otto II (973-983) und Enkel Otto III (983-1002) abgeleitet. Bei Ottos III. Kinderlosem Tode folgte mit Heinrich II. sein nдchster mдnnlicher Verwandter als Kцnig. Mit ihm erlosch das sдchsische Kцnigsgeschlecht der Ottonen im Jahre 1024.

Der bedeutendste Ottonennherrscher war Otto I. Der Grosse. Er begrьndete die Tradition der Verbindung von ostfrдnkisch-deutscher Kцnigswьrde und Kaisertum. Als Krцnungsort wдhlte er Aachen und am Ende der Krцnungszeremonie nahm er Platz auf dem steinernen Thron Karls des Grossen, so dass er sich unmittelbar in der Nachfolge Karls des Grossen sah. Dazu gehцrte auch die Eroberung des langobardisch-italischen Reiches, die Otto im Jahre 951 mit der Kцnigskrцnung in Pavia abschloss. Sein grosser Ungarnsieg in der Schlacht auf dem Lechfeld erwies Otto I. als fдhiger Verteidiger der lateinischen Christenheit. So war die Kaiserkrцnung, die Papst Johannes XII. Am 2. Februar 962 in Rom vollzog, in Ottos herrscherlichem Selbstverstдndnis und in seiner Politik lange vorbereitet. Wie Karl der Grosse sah auch Otto der Grosse die Heidenmission als Aufgabe des christlichen Kaisers an. Nach vielen Mьhen und Rьckschlagen erreichte er 968 die Grьndung eines Erzbistums in Magdeburg, das als Missionserzbistum in die slavischen Gebiete hineinwirken sollte.

Otto des Grossen Sohn Otto II. fьhrte im wesentlichen die von seinem Vater vorgezeichnete Linie der Politik weiter. Otto III. aber wollte anderes und mehr: Erfьhlt von einer schwдrmerischen (мечтательный) Begeisterung fьr die rцmische Antike, wollte er die Stadt Rom wieder zum Zentrum der Welt machen, Rom als Sitz von Papst und Kaiser, als Mittelpunkt von Christentum und Weltherrschaft, zu unvergleichlicher Grцsse fьhren. Damit ist Otto III. gescheitert. Sein Nachfolger Heinrich II. verlegte den Schwerpunkt seiner Herrschaft wieder in den ostfrдnkisch-deutschen Bereich nцrdlich der Alpen, kehrte in die Bahnen Ottos I. zurьck.

Wikinger/Normannen

Wikinger bedeutet ”Mдnner auf grosser Fahrt”; Normannen bezeichnet die gleichen Leute als sie, die aus Norden kommen. Beidesmal sind Norweger, Dдnen und Schweden gemeint, und zwar dann, wenn sie ausserhalb ihrer Heimat Skandinavien in Erscheinung treten. Das wikingische Zeitalter der Beute-, Handels-, und Eroberungsfahrten reicht vom Ende 8. bis zur Mitte des 11. Jahrhunderts. Die Wikinger waren Seekrieger. Die Seetьchtigkeit ihrer Schiffe machte fьr sie alle Kьsten und Binnengewдsser Europas und der den Nordatlantik begrenzenden Lдnder erreichbar. Die ersten Nachrichten von wikingischen Ьberfдllen stammen aus England: im Jahre 793 wurde Kloster Lindisfarne an der nцrdlichen Ostkьste Englands ьberfallen und ausgeplьndert. In etwa der gleichen Zeit werden die ersten Wikingerьberfдlle im Sьdwesten Englands gemeldet und wenig spдter in Irland und an der Atlantikkьste des Frankreiches. Die Beute an Schдtzen aus Edelmetall, an Sklaven und Lцsegeld fьr Gefangene spornte (<поощрять) die Wikinger an, die anfдnglich vereinzelten Raubьberfдlle zu intensivieren: im 9. Jahrhundert schlugen Wikingerheere feste Standlager auf , um zu ьberwintern und die Lдnder systematisch nach Beute zu durchkдmmen. Dann wurden die Lager zu Siedlungen ausgebaut; die Wikinger kamen als Einwanderer (переселенец), errichteten eigene Herrschaften im Osten und Norden Englands, in Irland, im Nordwesten des Frankreiches und erzwangen (>вынуждать) deren Anerkennung durch die einheimische Kцnige. Im Osten Europas, an den grossen Wasserwegen von Dnepr, Dьna und Wolga grьndeten schwedische Wikinger (Warдger) im 9. Jahrhundert in den slawischen Gebieten Herrschaftssitze. Aber es waren nicht nur die besiedelten Lдnder Europas, die wikingische Einwandern anlockten. Um 860 entstanden die ersten Wikingersiedlungen in Island, von dort aus grьndeten sie um das Jahr 980 zwei Niederlassungen (поселение) in Grцnland, die bis etwa 1500 bestanden, und von Grцnland aus erreichten sie um das Jahr 1000 die Kьsten Nordamerikas.

Die Schlacht auf dem Lechfeld

Am 10. August 955 kдmpfte ein deutsches Heer unter Kцnig Otto I. gegen ein zahlenmдssig Reiterheer der Ungarn auf dem Lechfeld sьdlich von Augsburg. Kцnig Otto hatte dem Tagesheiligen des 10. August, dem heiligen Laurentius, die Grьndung eines Bistums in Merseburg gelobt, wenn Christus durch seine Fьrbitte (просьба) den Sieg gewдhren wьrde. Unter der Fahne des Erzengels Michael zog das nach Stдmmen gegliederte deutsche Heer in die Schlacht. Der Sieg galt denn auch als ein Geschenk Gottes, zugleich aber als besondere Ruhmestat Ottos. Fьr das frьhmittelalterliche Europa bedeutete der Sieg eine Wende: Das nomadische Reitervolk der Ungarn hatte seit der 2. Hдlfte des 9. Jahrhunderts vom Balkan aus die Lдnder Europas in regelmдssigen Beutezьgen heimgesucht, die bis nach Frankreich, Norditalien und Byzanz fьhrten. Besonders war das den Ungarn nдchstgelegene ostfrдnkisch-deutsche reich den Ьberfдllen ausgesetzt gewesen, bayerische und sдchsische Heere waren vernichtet worden. Nach der Schlacht auf dem Lechfeld wurden die Ungarn an Theiss und mittlerer Donau sesshaft (>оседлый), цffneten ihr Land bald der rцmisch-christlichen Mission und gehцrten seither zur Vцlkerfamilie der lateinischen Christenheit.

2.6. Reichskirche

Unter der “Reichskirche“ versteht man die Gesamtheit der Kirchen, die im frьh- und hochmittelalterlichen deutschen Reich auf dem Grundbesitz des Kцnigs als des Herrn des Reiches errichtet waren und seiner unmittelbaren Herrschaft unterstanden. Die Grundherrschaft stellt sich als ein Wechselverhдltnis von Gabe und Gegengabe dar, in das auch die Kirchen eingebunden waren. Kirchen und Klцster dienten ihren Herren durch ihre wichtigste Gabe, durch ihre Gebete und Fьrbitten, und wurden dafьr mit Landbesitz ausgestattet, die im Obereigentum des Herrn blieben. Ein geistlicher und weltlicher Grosser, der auf seinem Grund und Boden eine Kirche errichtete, war der Herr dieser Kirche, sie war sein Eigen, ьber das er verfьgen konnte. Entsprechend war auch der Kцnig Herr von Kirchen, nдmlich von denjenigen Kirchen und Kloster, die auf Kцnigs- bzw. Reichsgut errichtet waren.

Die zum Reich gehцrenden Kirchen und Klцster schuldeten dem Kцnig ausser Gebeten und Fьrbitten auch Panzerriter fьr das kцnigliche Heer. Als “Gesalbter des Herrn“ galt er als Beauftragter (Stellvertreter) Gottes im christlichen Volk. Dadurch war er aus der Menge der Laien herausgehoben, galt den Kirchen als der ihnen bestellte Verteidiger von der Gefahren der Welt.

Italienpolitik

Die Italienpolitik der ostfrдnkisch-deutschen Herrscher traf in Italien auf die konkurrierenden Rechtsansprьche und Interessen anderer Mдchte. Diese Politik knьpfte bewusst an das Vorbild der karolingischen Frankenkцnigen an und hat von daher zwei Grundkomponenten: Zur Italienpolitik gehцrte einmal die Beziehung zum Papstum. Otto I liess sich in Anknьpfung an das Vorbild Karls des Grossen im Jahre 962 zum Kaiser krцnen. Seither galten die ostfrдnkisch-deutschen Kцnige als “Verteidiger der rцmischen Kirche“ und ihrer Weltlichen Besitzungen; ein Italienzug zur Kaiserkrцnung nach Rom gehцrte von da an zum festen Bestandteil deutscher Kцnigspolitik. Die zweite Komponente deutscher Italienpolitik war die Eroberung des ehemaligen Langobardenreiches durch Otto I., auch dies in Nachahmung (подражение) Karls des Grossen. Seither war der deutscher Kцnig zugleich “Kцnig der Langobarden“, waren also “Reichsitalien“ und Deutsches Reich in Personalunion miteinander verbunden. Zu Reichsitalien gehцrten vor allem die Gebiete nцrdlich des “Petrimonium Petri“ (=Kirchenstaat). Da aber der deutsche Kцnig als Kцnig der Langobarden beanspruchen konnte, Kцnig der sьdlich von Rom gelegenen langobardischen Fьrstentьmer zu sein, ergaben sich die Konflikte mit den Byzantinern, die Sьditalien als ihren Einflussbereich betrachteten, und seit dem 11. Jahrhundert eroberten sie mit den Normannen die langobardischen Fьrstertьmer und Sьditalien mit Sizilien zusammenschlossen. Im Jahre 1186 heiratete der deutsche Kцnig HeinrichVI. die Erbin des Kцnigsreiches Sizilien. Mit Ausnahme des Kirchenstaates unterstand damit ganz Italien dem deutschen Kцnig. Die Vereinigung des grцssten Teils von Italien in der Hand des deutschen Kцnigs wurde 1254 durch den Tod des letzten Kцnigs aus dem Geschlecht der Staufer beendet.

2.8. Salier

Als Heinrich II. im Jahre 1024 starb, erlosch (<погаснуть) das Kцnigsgeschlecht der sдchsischen Ottonen im Mannesstamm. Bei der Wahl des neuen Kцnigs hielten sich die geistlichen und weltlichen Grossen des Reiches so nahe wie mцglich an das altangestammte Kцnigshaus: Sie wдhlten Konrad, den дltesten mдnnlichen Verwandten des Ottonengeschlechts in weiblicher Abstammung. Konrad war Graf in der Gegend um Speyer und besass dort Familiengut.

Als Kцnig folgte Konrad II. den traditionellen Linien frьhmittelalterlicher Kцnigsherrschaft: Er suchte die kцniglichen Rechte und Besitzungen zu wahren, wurde 1027 in Rom gekrцnt und zeigte sich als mildtдtiger frommer Kцnig durch die Grьndung des Speyerer Domes als Familiengrablege. Von den neuen Zeitstrцmungen einer ernsthafteren Frцmmigkeit wurde erst sein Sohn Heinrich III. Erfasst, der ihm 1039 im Kцnigtum folgte und zusammen mit seiner frommen Gemahlen Agnes die mдchtig einsetzendes Bestrebungen der Kirchenreform fцrderte. Heinrich III. Starb im Alter von 39 Jahren im Jahre 1056; sein damals sechsjдhriger Sohn Heinrich IV. Folgte ihm nach.

Im Verlaufe des Investiturstreits kam es zu einer Verbindung von Heinrichs kirchlichen Gegnern mit einer grossen innerdeutschen Adelopposition, die in Sachsen ihr Zentrum hatte. Heinrich IV. musste im Jahre 1077 den Bussgang nach Canossa antreten, um sein Kцnigtum zu retten. Trotzdem wдhlten die deutschen Fьrsten den Schwabenherzog Rudolf zum Gegenkцnig, dem gegenьber allerdings Heinrich auf die Dauer die Oberhand (преимущество) gewinnen konnte. Es war dann nicht der Kampf mit der Kirche, sondern vielmehr ein Aufstand seines Sohnes Heinrich V., der ihn 1105 sein Kцnigtum kostete. Heinrich V., der als verschlagener (хитрый) Taktiker geschildert wird, gelang es, den Investiturstreit durch das Wormser Konkordat von 1122 zu beenden. Mit seinem kinderlosen Tod im Jahre 1125 fand die Kцnigsherrschaft der Salier ihr Ende.

2.9. Kirchenreform und Religiositдt

Zunehmende Kritik an Misstдnden in der Kirche fьhrte in der Mitte des 11. Jahrhundert zu einer Reformbewegung, die alle Lдnder Europas erfдsste. Die Kritik richtete sich vor allem gegen die Verweltlichen des Klerus, der sich die Gьter der Kirche aneinigte, ohne seinen geistlichen Pflichten nachzukommen.

Die Verbreitung der Reformvorstellungen in der rцmischen Kirche schlug sich in den Vorschriften der Synoden Leos IX. Und seiner Nachfolger nieder (<проявляться).

2.10. Investiturstreit

Der Investiturstreit ist die Auseinandersetzung zwischen dem Papsttum und den Kцnigen Europas um das Recht der Investitur (Einsetzung) der Bischцfe, in die die deutschen Kцnige besonders stark verwickelt waren. Nach altьberliefertem Brauch setzte der deutsche Kцnig die Bischцfe seines Herrschaftsbereichs durch die Ьbergabe von Rings und Stab (жезл) in ihr Amt ein. Da man den Kandidaten durch den Willen Gottes vorher bestimmt sah, bestand kein Bedьrfnis nach einer klaren Regelung des Wahlverfahrens. Das bedeutete, dass dem Kцnig als dem “Gesalbten des Herrn“ auch eine ausschlaggebende Rolle bei der Feststellung des Willens Gottes und damit bei der Auswahl des neuen Bischofs zukam. Diese Praxis erregte lange keine Anstoss, zumal (тем более) die Reichskirche nicht nur geistliche, sondern auch weltlich-herrschaftliche Funktionen im Reich wahrzunehmen hatte und beide Bereiche nicht klar getrennt wurden.

Als in der Mitte des 11. Jahrhunderts die Anhдnger der Kirchenreform die Vergabe von Kirchenдmtern durch Laien als Missbrauch anzuprangern (<клеймить) begannen, bezogen die wenigsten auch die kцnigliche Investiturpraxis in diese Kritik mit ein.

Papst Gregor VII. Sprach ein allgemeines Investiturverbot aus, ohne auf die Tatsache Rьcksicht zu nehmen, dass die Reichsbischцfe als Reichsfьrsten ja auch weltliche Funktionen wahrnahmen. Eine Lцsung des Problems wurde dadurch mцglich, dass man begrifflich klar zwischen geistlichem und weltlichem Bereich zu unterscheiden lernte und auf dieser Grundlage im Wormser Konkordat von 1122 einen doppelten Einsetzungsakt fьr die Reichsbischцfe als gьltige Rechtsform anerkannte.

2.11. Canossa

Canossa, eine Burg im Apennin, war im Januar 1077 Schauplatz der Kirchenbusse (покояние) Kцnig Heinrichs IV. vor Papst Gregor VII. Kцnig Heinrich erreichte dadurch die Lцsung vom Kirchenbahn (=Anathema), den der Papst zuvor ьber ihn verhдngt hatte. Papsttum und Kцnigtum hatten in Mailand verschiedene Kandidaten fьr das Amt des Erzbischofs unterstьtzt. Um seiner Auffassung (мнение) Nachdruck zu verleihen, dass sich die kцnigliche Partei mit dem Widerstand gegen den pдpstlichen Kandidaten ins Unrecht setze, hatte der Papst die verantwortlichen kцniglichen Rдte 1073 exkommuniziert (=Anathema). Obwohl jedem Christen der Umgang mit Exkommunizierten bei Strafe der eigenen Exkommunikation verboten war, trennte sich Kцnig Heinrich nicht von seinen Rдten. Im Dezember 1075 nun forderte der Papst eine klare Entscheidung: In ultimativer Form verlangte er von Heinrich Trennung von den Rдten und Unterwerfung unter das pдpstliche Urteil. Das Brief erreichte Heinrich, als er gerade einen Sieg ьber die aufstдndischen Sachsen glanzvoll feierte. Zusammen mit seinen Bischцfen sagte er Pappst Gregor von Worms aus den Gehorsam auf und forderte ihn auf, vom pдpstlichem Stuhl herabzusteigen. Gregor VII., der sich als Stellvertreter des Apostelfьrsten erklдrt hatte, wertete das als gotteslдsterliche (<клевета) Anmassung (дерзость) und reagierte entsprechend: In einem Gebet an den Apostel Petrus setzte er seinerseits Kцnig Heinrich ab und exkommunizierte ihn. Als dieses Urteil bekannt wurde, erzitterte die Erde, denn dass ein “von Gottes Gnaden“ regierender Kцnig aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen und abgesetzt wurde, das hatte es doch nicht gegeben. Kцnig und Papst hatten damit gegenseitig die Legitimitдt abgesprochen. Es zeigte sich bald, dass das Wort des Papstes mehr bewirkte als das des Kцnigs: die Anhдngerschaft Heinrichs in Deutschland schmolz (>расплавиться) dahin. Heinrichs alte Gegner aus dem sдchsischen Aufstand drohten mit der Wahl eines Gegenkцnigs fьr den Fall, dass er Heinrich nicht gelangen, sich binnen Jahresfrist vom Bann zu lцsen. Statt aber die Lцsung vom Bann durch Verhandlungen zu erreichen, wдhlte Heinrich einen Weg, den wohl niemand erwartet hatte: Mitten im Winter ьberquerte er die Alpen und erflehte (<вымаливать) im Bьssergewand die Vergebung des Papstes in Canossa. Dem reuigen (<покаяние) Bьsser durfte Gregor als Seelenhirte die Absolution nicht verweigern (отказывать).

2.12. Wormser Konkorad

Am 23. September 1122 schlossen Legaten (назначавшийся сенатом посол или уполномоченный) im Auftrag Papst Calix’s II. mit Kцnig Heinrich V. in Worms einen Vertrag, durch den der Investiturstreit im Reich beendet wurde. Die kцnigliche und pдpstliche Seite erklдrten, auf was sie in Zukunft verzichten wollten. Heinrich V. verzichtete auf die “Investitur mit Ring und Stab“ und gestand kanonische Wahlen und freie kirchliche Weihen (посвящение )zu. Der Papst wiederum erkannte an, dass in Deutschland die Wahl der Reichsbischцfe in Gegenwart des Kцnigs stattfinden sollte. Beide Schriftstьcke zusammen enthalten die Annerkennung beider Parteien, dass ein Reichsbischof Verpflichtungen sowohl gegenьber der Kirche als auch gegenьber dem Reich hatte.

2.13. Stadtgemeinde und Bьrgerfreiheit

Gemeinde kommt von gemein, gemeinsam und entspricht dem Wort “Kommune“. Seit dem spдten 11. Jahrhundert begannen die Bьrger stдdtlicher Siedlungen, im Innern ihre gemeinsamen Angelegenheiten wie Marktaufsicht, Zцlle, Steuern, Mauerbau, Stadtverteidigung und Rechtssprechung durch eigene Beauftragte zu regeln. Alles dies war vorher Sache des Stadtherrn gewesen. Nicht alle Stadtbewohner, sondern nur die, die Bьrgerrecht besassen, gehцrten zu Gemeinde. Oft war die Voraussetzung fьr den Bьrgerstatus der Besitz von Grund und Boden in der Stadt. Die Juden als Nichtkristen standen genauso ausserhalb der Bьrgerschaft wie der Klerus und die Insassen der Klцster. Der Zugang zum rat der Stadt und zu den Magistraten war lange den ratsfдhigen Familien vorbehalten, dem Patriziat der Stдdte, das sich aus reichen Kaufleuten zusammensetzte. Erst in den Zunftkдmpfen (цех) des 14. Jahrhunderts erlangten die Handwerker den Zugang zu Rat und stдdtischen Regierungsдmtern.

2.14. Kreuzzьge

Die Kreuzzьge waren bewaffnete Pilgerfahrten (<паломник), vor allem zur Befreiung und Sicherung Heiligen Stдtten der Christenheit in Palдstina. Die Kirche gewдhrte dafьr den Ablass. Der erste Kreuzzug nach Palдstina wurde durch Papst Urban II. ausgelцst, der 1095 in einer flammenden rede auf dem Konzil von Clermont die Bedrьckung der christlichen Brьder im Osten durch die “Unglдubigen“ beklagte und Arme wie Reiche zur bewaffneten Hilfe aufrief. Papst Urban hatte vor allem die christliche Ritterschaft Sьd- und Mittelfrankreichs, Flanders, der Normandie und Lothringens zum Kreuzzug aufgerufen. Aber auch zusammengelaufenes Volk nahm das Kreuz und wдlzte sich als undisziplinierter Haufe durch das Land, der zunдchst einmal die Aggressionen bei heimischen Nichtchristen, den jьdischen Gemeinden austobte. Der erste Kreuzzug wurde von den ersten Judenpogromen des Mittelalters begleitet.

Die Ritterheere, die 1096 aufgebrochen waren, eroberten 1099 Jerusalem und errichteten dort das “lateinische Kцnigreich Jerusalem“, nicht ohne vorher ein furchtbares Blutbad in der Stadt angerichtet zu haben.

Bedrдngnisse und Gefдhrdehrung des Kцnigreiches Jerusalem und der anderen Kreuzfahrerstaaten durch die islamischen Nachbarn fьhrten spдter zu weiteren Kreuzzьgen: Der Fall Edessas 1144 lцste durch die mitreissende Predigten (увлекающие проповеди) des grossen Zisterzienserabtes (орден) Bernhard von Clairvaux den zweiten Kreuzzug aus, mit dem auch der deutsche Kцnig Konrad III. Ins Heilige Land zog. Als Jerusalem 1187 durch Sultan Saladin eingenommen wurde, leitete Friedrich Barbarossa aus seiner Vorstellung einer universalen Verantwortung des Kaisers als Schutzherr der westlichen Christenheit die Verpflichtung ab, den 3. Kreuzzug (1189-1192) anzufьhren. Es war das grцsste Kreuzzug Unternehmen des Mittelalters. Nach dem Tod Friedrichs 1190 in der Osttьrkei erreichte der englische Kцnig Richard Lцwenherz durch Verhandlungen mit Saladin Zugestдndnisse fьr christliche Pilger, freilich ohne Jerusalem zurьckerobert zu haben.

Die Kreuzzьge des 13. Jahrhunderts, wie der 4. Kreuzzug 1202-1204, bei dem das doch ebenfalls christliche Konstantinopel erobert wurde, und der Kinderkreuzzug von 1212, bei dem Tausende von Kindern durch betrьgerische Machenschaften in die Sklaverei verkauft wurden, dienten immer offensichtlicher politischen Sonderinteressen. Als 1291 Akko, die letzte christliche Festung in Palдstina, fiel, war das Zeitalter der Kreuzzьge endgьltig vorbei.

2.15. Staufer

Seit dem 12. Jahrhundert bezeugten (>удостоверять) die Angehцrigen eines Adelsgeschlechts ihre Zusammengehцrigkeit dadurch, dass sie ihrem Taufnamen den Namen ihrer Stammburg hinzufьgten. Stammburg derer “von Staufen“ war die Burg Stauf auf dem Berg Hohenstaufen bei Gцppingen.

Heinrich IV. hatte in den Bedrдngnissen des Investiturstreit den schwдbischen Grafen Friedrich 1079 zum Herzog von Schwaben ernannt und ihm seine Tochter zur Frau gegeben. Mit ihm beginnt die Bedeutung der Staufer in der Reichspolitik. Aus dem Streit um die Thronfolge nach dem kinderlosen Tod des letzten Salierkцnigs Heinrich V. (1125), entstand die Feindschaft zwischen den Staufern und dem swдbischen Adelgeschlecht der Welfen, weil die Staufer als nдchste Verwandte der Sailer die Kцnigsnachfolge beanspruchten, die Fьrsten aber den mit den Welfen verbьndeten sдchsischen Herzog Lothar von Supplinburg zum Kцnig wдhlten (1125-1137). Bьrgerkrieg war die Folge, der in verschдrfter Form weiterging, als statt Lothars welfischem Schwiegersohn 1138 der Staufer Konrad zum Kцnig gewдhlt wurde. Die fortgesetzte Kampf gegen die Welfen und die Erfolglosigkeit des 2. Kreuzzuges, an dem er teilnahm, liess den Zeitgenossen die Regierungszeit Konrads III. (1138-1152) als besonders glьcklos erscheinen, so dass sich die Regierung seines Neffen Friedrich so glanzvoll dagegen abhob. Friedrich Barbarossa (1152-1190) ist wohl bekannteste mittelalterliche deutsche Kцnig. Als er auf dem Kreuzzug im Fluss Saleph in Kleinasien ertrank, ging das Kцnigtum problemlos auf seinen bereits gekrцnten Sohn Heinrich VI. (1190-1197) ьber, der zuvor seinen Herrschaftsbereich durch Heirat um das normannische Kцnigsreich Sizilien vergrцssert hatte. Bei seinem Tod brach der stauflisch-welfische Gegensatz erneut auf: Mit der Doppelwahl von 1198 kam es zum Thronstreit, der schliesslich durch die Kцnigswahl Friedrichs, des Sohnes Heinrichs VI., beendet wurde. Er war in Sizilien aufgewachsen und kam 1212 ьber die Alpen, um als Erbe seines Vaters die deutsche Kцnigskrone zu erringen (добиваться).

Die Staufer gelten als das begabteste deutsche Herrschergeschlecht. Mit dem Namen staufischer Herrscher verband sich in Notzeiten die Hoffnung des Volkes auf Besserung.

2.16. Friedrich Barbarossa

Als Konrad III., der erste Staufer auf dem Kцnigsthron, starb, wurde entgegen geltendem Brauch nicht sein unmьndiger Sohn, sondern sein Neffe Friedrich zum Kцnig gewдhlt, den man wegen seines rцtlich-blonden Bartes schon zu Lebzeiten in Italien “Barba-rossa“ nannte. Als Sohn einer welfischen Mutter und eines staufischen Vaters brachte er die Jahrzehntentlangen die Auseinandersetzungen zwischen Staufern und Welfen zu einem friedlichen Ausgleich, so dass dem Geschichtsschreiber Otto von Freising Friedrichs Kцnigtum als der Beginn einer neuen Epoche des Friedens und der Grцsse des Reiches erschien. Friedrich I. (1152-1190), der 1155 in Rom zum Kaiser gekrцnt wurde , war ein glanzvoller, tatkrдftiger Herrscher. Sein Leben lang hat er fьr die “Ehre des Reiches“ gekдmpft. Da es kein Verzeichnis der Reichsrechte gab und auch keine Kцnige Verwaltung, war manches ausser Brauch geraten. Da traf besonders auf Italien zu , das die direkten Vorgдnger Friedrichs nur selten betreten hatten. Dort setzten sich die durch Handel und Gewerbe reich und selbstbewusst gewordenen Stдdte gegen Friedrichs Ansprьche zur Wehr. Unter Fьhrung des mдchtigen Mailand schlossen sie sich 1167 zum Lombardenbund zusammen, gegen den Friedrich jahrzehntenlang Krieg fьhrte.

Als Kaiser sah Friedrich sich als den besonderen Schutzherrn der Rцmischen Kirche und des Papsttums. Im Jahre 1187 fiel Jerusalem in die Hдnde der Muselmanen. Der Kaiser nahm mit vielen anderen Rittern das Kreuzzug. Der Heidenkampf sollte die Krцnung seines kristlichen Kaisertums sein. Friedrich Barbarossa ertrank aber im Fluss Saleph, bevor er das Heilige Land erreichte.

2.17. Fehdewesen und Landfrieden

Im modernen Staat ist den Bьrgern eigenmдchtige Gewaltanwendung b